Ausfuhranmeldung für nicht EU Länder
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Was ist eine Ausfuhranmeldung? Bei der Ausfuhr von Waren aus der EU muss eine formbedürftige Ausfuhranmeldung abgegeben werden. Die Ausfuhranmeldung ist also kurz gesagt ein Antrag auf Ausfuhrerstattung. Die Ausfuhranmeldung dient nicht nur der Kontrolle der Ausfuhrbestimmungen, sondern auch der statistischen Erfassung der Warenströme. Wann muss man eine Ausfuhranmeldung einreichen?
Das Ausfuhrdokument muss erst ab einem Rechnungswert von 1.000 € oder einem Gewicht von 1.000 kg abgegeben werden.
Für Sendungen mit einem Wert unter 1000 € oder 1000 kg genügt die Vorlage der Handelsrechnung.
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